Selbstbehalt, Wartezeit, Vorerkrankung — die drei Fallen

Von Christopher Dovjak · Geschäftsführer der D&P Vermögensmanagement GmbH — Versicherungsmakler gem. § 137 GewO · Veröffentlicht am

Der Selbstbehalt ist der Anteil, den du bei jeder Rechnung selbst trägst. Die Wartezeit ist die Frist nach Vertragsbeginn, in der noch nicht geleistet wird. Die Vorerkrankung ist alles, was schon bekannt war, bevor der Vertrag lief — und der häufigste Grund, warum am Ende nichts ausgezahlt wird. Diese drei Begriffe entscheiden über den praktischen Wert eines Vertrags stärker als jedes Leistungsversprechen auf der Produktseite. In Österreich heißt es übrigens Selbstbehalt, nicht Selbstbeteiligung, und Prämie, nicht Beitrag — deutsche Ratgeber verwenden hier andere Wörter für dieselbe Sache.

Falle 1: Der Selbstbehalt wirkt nicht dort, wo man ihn erwartet

Ein Selbstbehalt kann als fester Betrag, als Prozentsatz der Rechnung oder als Kombination aus beidem vereinbart sein. Entscheidend ist eine Frage, die selten prominent steht: Gilt er je Schadensfall oder je Versicherungsjahr? Bei einem einzelnen großen Eingriff macht das kaum einen Unterschied. Bei einem älteren Tier mit drei, vier Behandlungen im Jahr verändert es die Bilanz erheblich — ein fallbezogener Selbstbehalt fällt dann eben drei- oder viermal an.

Die zweite Stellschraube ist der Erstattungssatz. Wird ein Prozentsatz der Rechnung ersetzt, trägst du den Rest unabhängig davon, ob ein zusätzlicher fixer Selbstbehalt vereinbart ist. Und weil die Ordinationen in Österreich seit 2016 frei kalkulieren, bezieht sich dieser Prozentsatz auf die tatsächliche Rechnung — nicht auf einen amtlichen Satz, den es hier nicht gibt.

Ein hoher Selbstbehalt senkt die Prämie und ist eine legitime Entscheidung, wenn du kleinere Beträge ohnehin selbst tragen willst. Er ist die falsche Entscheidung, wenn er den Betrag erreicht, ab dem es für dich unangenehm wird.

Falle 2: Die Wartezeit läuft nicht ab dem Antrag

Die Wartezeit beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn und endet mit Ablauf der Frist im Bedingungswerk — nicht mit der ersten Prämienzahlung und nicht mit dem Datum des Antrags. Üblich ist eine Staffelung: Für Unfälle entfällt die Wartezeit häufig oder ist sehr kurz, für Krankheiten gilt eine Grundfrist, und für einzelne Gruppen wie Gelenks-, Zahn- oder Erbkrankheiten sind längere Fristen verbreitet.

Der praktische Fehler passiert fast immer gleich: Der Vertrag wird abgeschlossen, weil bereits etwas nicht stimmt. Tritt die Erkrankung dann in der Wartezeit auf oder lässt sie sich zeitlich davor einordnen, wird nicht geleistet — auch wenn die Diagnose erst später gestellt wurde. Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss ist der, an dem noch nichts los ist.

Falle 3: Die Vorerkrankung ist ein Rechtsbegriff, kein Gefühl

Für Vorerkrankungen gilt in Österreich die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 16 Versicherungsvertragsgesetz: Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluss alle ihm bekannten Umstände anzuzeigen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind. Erheblich sind Umstände, die den Entschluss des Versicherers beeinflussen können; wonach ausdrücklich und in geschriebener Form gefragt wurde, gilt im Zweifel als erheblich.

Unterbleibt eine solche Anzeige, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Gesetz kennt Ausnahmen: Kannte der Versicherer den Umstand ohnehin, ist der Rücktritt ausgeschlossen; ebenso, wenn die Anzeige ohne Verschulden unterblieb. Wurde nach einem Umstand nicht ausdrücklich und genau umschrieben gefragt, ist der Rücktritt nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschweigen möglich.

Für dich heißt das ganz praktisch: Alles angeben, was in der Kartei deiner Ordination steht — auch die Lahmheit vor zwei Jahren, auch die abgeklungene Hautgeschichte. Ein dokumentierter und gegebenenfalls ausgeschlossener Befund kostet dich einen Teil der Deckung. Ein verschwiegener Befund kostet dich im schlechtesten Fall den ganzen Vertrag, und zwar genau dann, wenn du ihn brauchst.

Wenn Rasse und Vorerkrankung zusammenfallen

Besonders heikel wird es bei Rassen mit bekannter Prädisposition. Bei brachyzephalen, also kurzköpfigen Hunden ist das Thema Atemwege in der Risikoprüfung praktisch immer präsent — bei der Französischen Bulldogge etwa gehören Nasenlöcher, Gaumensegel und Kehlkopf zu den Standardfragen. Wurde bereits ein Befund erhoben, gilt er als Vorerkrankung; ist noch nichts dokumentiert, ist der frühe Abschluss besonders wertvoll. Zur Einordnung der Beträge: Am Tierspital der Vetmeduni Wien wird eine einfache Gaumenplastik mit 319 Euro geführt, die kombinierte Gaumensegelplastik mit Nasenlöchern und Endoskopie bei Hunden unter zehn Kilogramm mit 837 Euro — jeweils als chirurgische Position, ohne Narkose, Aufenthalt und Nachsorge.

Die Arbeiterkammer kritisiert rassespezifische Ausschlussklauseln ausdrücklich. Das ist kein Grund, auf Schutz zu verzichten, aber ein sehr guter Grund, das Bedingungswerk vor der Unterschrift zu lesen — und im Zweifel jemanden lesen zu lassen, der es beruflich tut.

Dieser Beitrag ersetzt keine tierärztliche Diagnose. Bei akuten Beschwerden bitte umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt aufsuchen.

Wie die drei zusammenwirken

Die drei Fallen wirken nacheinander. Zuerst entscheidet die Vorerkrankung, ob eine Behandlung überhaupt in den Schutz fällt. Dann entscheidet die Wartezeit, ob sie zeitlich gedeckt ist. Erst danach greifen Erstattungssatz, Höchstsumme und Selbstbehalt und bestimmen, wie viel übrig bleibt. Ein Vertrag ist also nicht dann gut, wenn eine dieser Zahlen günstig aussieht, sondern wenn die Kette an keiner Stelle reißt. Welche Leistungen darüber hinaus regelmäßig ausgenommen sind, steht im Beitrag Was die Tierkrankenversicherung nicht zahlt.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Selbstbehalt und Erstattungssatz?

Der Selbstbehalt ist ein fixer oder prozentueller Abzug, den du bei jeder gedeckten Rechnung selbst trägst. Der Erstattungssatz legt fest, welchen Anteil der verbleibenden Kosten der Versicherer übernimmt. Beide können nebeneinander vereinbart sein — dann wird zuerst der Selbstbehalt abgezogen und vom Rest der Erstattungssatz berechnet.

Gilt die Wartezeit auch bei einem Unfall?

Häufig nicht oder nur sehr kurz, weil ein Unfall zeitlich eindeutig zuordenbar ist. Verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut des Bedingungswerks. Wichtig ist die Abgrenzung: Eine Verletzung, die auf eine bestehende Schwäche zurückgeht, kann als Krankheitsfolge und nicht als Unfall gewertet werden — dann gilt die längere Frist.

Was, wenn ich eine Vorerkrankung vergessen habe anzugeben?

Melde sie nach, sobald es dir auffällt, schriftlich und mit Datum. § 16 VersVG schließt den Rücktritt aus, wenn die Anzeige ohne Verschulden unterblieben ist, und bei Umständen, nach denen nicht ausdrücklich gefragt wurde, ist er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich. Eine rasche Nachmeldung ist in jedem Fall besser als das Risiko, dass der Punkt erst im Schadensfall auftaucht.

Kann ich Selbstbehalt oder Wartezeit später ändern?

Den Selbstbehalt lässt sich in vielen Verträgen anpassen, die Wartezeit nicht rückwirkend. Eine Vertragsumstellung wird von manchen Versicherern wie ein Neuabschluss behandelt — dann beginnen Fristen neu und der aktuelle Gesundheitszustand zählt. Vor jeder Änderung sollte deshalb geprüft werden, was sie im Ernstfall bedeutet: Termin vereinbaren.

Quellen

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung. Wie wir arbeiten, woher unsere Zahlen kommen und wie oft wir sie prüfen, steht unter Wie wir arbeiten.

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